Der Bussgeldbescheid

Im Bußgeldrecht geht es um die erfolgreiche Verteidigung gegen Vorwürfe ordnungswidrigen Verhaltens durch einen entsprechenden Bussgeldbescheid. Sehr viele Normen des privaten und öffentlichen Rechts sehen statt einer Strafvorschrift eine solche Bussgeldbedrohung vor. Allgemein bekannt ist das Bussgeld vor allem aus dem Verkehrsrecht im Straßenverkehr. Wir bearbeiten Bussgeldverfahren jedoch aus allen rechtlichen Bereichen, im Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, internationalen Recht oder bspw. im Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht, Verwaltungsrecht uvam.

Einspruch gegen den Bussgeldbescheid

Vor einem Einspruch beantragen wir üblicherweise Akteneinsicht in das Bussgeldverfahren, das einem Strafverfahren sehr ähnlich ist. Der Erfolg im Bussgeldverfahren hängt häufig schon von der möglichst frühzeitigen Einschaltung eines Rechtsanwalts ab. Denn der Betroffene selbst kann oft nicht einschätzen, welche Aussagen ihn be- oder entlasten.

Der Verteidiger hingegen nimmt zunächst Einblick in die Ermittlungsakte. In Abhängigkeit von deren Inhalt richtet er die Verteidigung an den Erkenntnissen der Behörde so aus, dass die Verdachtsmomente erschüttert werden. Das weiss auch die Behörde und muss ebenfalls berücksichtigt werden. Das Aufzeigen blosser Ungereimtheiten in der Aufklärung bzw. Bearbeitung des Falles genügt bei gut ermittelten Sachverhalten nur selten, um das Verfahren erfolgreich zu beenden. Vielmehr müssen auch Bussgeldverfahren strategisch optimiert rechtlich bearbeitet werden.

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