Das Erbrecht umfasst die Rechtsnormen zum Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen. Jede Person hat das Grundrecht zu vererben, also Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln. Begünstigte haben das Recht zu erben. Die Unternehmensnachfolge betrifft entweder gesellschaftsrechtliche Fragen der Nachfolge in bestimmten Fällen oder sie ist Teil des klassischen Erbrecht, weil der Unternehmer verstirbt und das Unternehmen oder Teile hiervon zur Erbmasse gehören.

Im Erbrecht werden Regelungen zur Erbschaft, zum Testament, dem Vermächtnis und dem Pflichtteil getroffen. Es beschäftigt sich außerdem mit der Enterbung und der Erbschaftsteuer sowie den Kosten für Notare, Rechtsanwälte oder das Gericht.

Persönliche Umstände, rechtliche, wirtschaftliche sowie steuerliche Gesichtspunkte können eine erbrechtliche Angelegenheit beeinflussen. Im Erbfall soll Vermögen auf die nächste Generation übergehen. Das muss umsichtig und langfristig geplant werden. Wir erstellen für Sie Verträge und rechtsgeschäftliche Erklärungen wie Testamente, Ehe- und Erbverträge, gesellschaftsrechtliche Regelungen (Unternehmensnachfolge), Schenkungsverträge und alle etwaigen Formen der vorweggenommenen Erbfolge. Wir berücksichtigen gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Perspektiven in Anbetracht von zunehmender staatlicher Wertschöpfung für den Erbfall.

Erbfolge

Hat der Erblasser kein Testament verfasst, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Gesetz geregelt, das besagt, dass der Erblasser von seinen Verwandten beerbt wird.

Näher Verwandte wie z.B. Kinder und Enkel schließen weiter entfernt Verwandten wie z.B. Neffen oder Nichten von der Erbfolge aus. Dabei sollte das gesetzliche Erbrecht eines möglichen Ehegatten berücksichtigt werden.

Testament

Einen Nachlass ohne Erben gibt es nicht, denn im Deutschen Recht greift im Todesfall immer die gesetzliche Erbfolge, solange der Erblasser kein Testament und keine andere Verfügung errichtet hat.

Soll das Erbe bei einem beispielsweise kinderlosen Ehepaar an die Ehefrau gehen, so ist kein Testament erforderlich, da diese nach der gesetzlichen Erbfolge sowieso Alleinerbin sein wird. Erst wenn der Erblasser andere Ambitionen bei der Weitergabe des eigenen Vermögens hat, ist ein Testament erforderlich.

In folgenden Fällen sollte die Erbfolge durch ein Testamentes oder einen Erbvertrag geregelt werden:

  • Die Erbfolge soll von der gesetzlichen Erbfolge abweichen.
  • Es kommt mehr als nur ein gesetzlicher Erbe in Frage.
  • Die Weitergabe des Vermögens soll aus sozialen, wirtschaftlichen oder steuerlichen Gründen beeinflusst werden.
  • Möglichen Veränderungen in der Erbstruktur sollen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Erbrecht erhalten Sie auf http://erbrechthannover.com

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Andreas Friedlein

Weitere erbrechtliche Themen und Dienstleistungen:

  • Anwalt: Erbrecht Hannover
  • Vermächtnis
  • Vererben
  • Steuerrecht
  • Erbschaftsteuer
  • Erbschaft Ausschlagung oder Annahme
  • Treuhänder
  • Nachlassverwaltung
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Umfassende Beratung zum Erbrecht
  • Erbvertrag
  • Testament
  • Erbschein

Bitte bewerten