Die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente durch einen Apotheker ohne Vorlage eines Rezepts ist grds wettbewerbswidrig 5/5 (6)

a) Das in § 48 AMG geregelte Verbot der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Verschreibung ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. b) Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 AMVV erfordert eine eigene Therapieentscheidung des behandelnden… lesen Sie mehr

Einlösung von Gutscheinen der Konkurrenz auch bei ausdrücklicher Namensnennung der Konkurrenz wettbewerbskonform 5/5 (1)

OLG Stuttgart entscheidet über Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute über die Zulässigkeit von zwei Werbemaßnahmen entschieden, in denen eine Drogeriemarktkette angeboten hatte, Rabattgutscheine anderer Unternehmen einzulösen.… lesen Sie mehr

Durch Anbieten von „Bio-Gewürze” verstösst ein Online-Händler gegen Art. 27, 28 Abs. 1 der EG-Öko-Verordnung, wenn er zum Zeitpunkt des Anbietens der Unterstellungspflicht und Meldepflicht gem. Art. 27, 28 der EG-Verordnung 834/2007 nicht genügt hatte. 5/5 (10)

Durch Anbieten von „Bio-Gewürze” verstösst ein Online-Händler gegen Art. 27, 28 Abs. 1 der EG-Öko-Verordnung, wenn er zum Zeitpunkt des Anbietens der Unterstellungspflicht und Meldepflicht gem. Art. 27, 28 der EG-Verordnung 834/2007 nicht genügt hatte. Bei Art. 27, 28 Abs.… lesen Sie mehr

Kein Bewerben, Anbieten, Vertreiben oder Inverkehrbringen gegenüber inländischen Verbrauchern, wenn lediglich eine Produktpräsentation auf einer ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe in Deutschland gegeben ist 5/5 (11)

Kein Bewerben, Anbieten, Vertreiben oder Inverkehrbringen gegenüber inländischen Verbrauchern, wenn lediglich eine Produktpräsentation auf einer ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe in Deutschland gegeben ist: Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts auf einer Süßwarenmesse Der unter anderem für… lesen Sie mehr

Wird eine Eröffnungswerbung mit einem durchgestrichenen Preis kombiniert, so handelt es um eine konkludente Irreführung, nämlich die Angabe über einen Preisvorteil im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG, nicht hingegen um die Vorenthaltung einer wesentliche Information im Sinne des § 4 Nr. 4 oder des § 5a Abs. 2 UWG, wie es bei der Bewerbung eines nicht befristeten „Einführungspreises“ der Fall sein mag 5/5 (5)

Wird eine Eröffnungswerbung mit einem durchgestrichenen Preis kombiniert, so handelt es um eine konkludente Irreführung, nämlich die Angabe über einen Preisvorteil im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG, nicht hingegen um die Vorenthaltung einer wesentliche… lesen Sie mehr