Bier darf nicht mit der Angabe „bekömmlich“ beworben werden – gesundheitsbezogene Angabe und wettbewerbswidrig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ in einer Bierwerbung unzulässig ist. Die Beklagte betreibt eine Brauerei im Allgäu. Sie verwendet seit den 1930er… lesen Sie mehr