Brauch im Handel verstehen

Unter Kaufleuten haben sich Gewohnheiten und Gebräuche entwickelt und gefestigt. Diese Gewohnheiten heißen Handelsbräuche. Ein weiterer Begriff dafür ist Usancen oder kaufmännische Verkehrssitten. Beispielsweise gilt die Annahme, dass eine Handelsklausel wie „ab Werk“ bekannt ist. Unter Kaufleuten ist in Ansehung… lesen Sie mehr

Werbung im Fernsehen muss deutlich von Sendungen abgesetzt werden – medienrechtliches Trennungsgebot

Fernsehsender müssen Werbung eindeutig von anderen Sendungen trennen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Oktober2015 entschieden (BVerwG 6 C 17.14). Ansonsten verstoße er gegen den Rundfunkstaatsvertrag.   Der Fernsehsender Sat.1 hatte während der Unterbrechung einer Serie einen Programmhinweis… lesen Sie mehr

Die Beurteilung der rechtserhaltenden Benutzung maßgebende Verkehrskreis ist nicht auf denjenigen Teil der Verbraucher beschränkt, der die fiktive Marke „Duff Beer“ aus der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ kennt 5/5 (5)

a) Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat (hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie) und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für re-ale Produkte verwendet… lesen Sie mehr

Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen im Wege des Life-Streamings erfordert die Zustimmung des Senderechtsinhabers (terristischer TV-Sender) 0/5 (31)

Der Unionsgesetzgeber hat durch die Regelung der Fälle, in denen ein bestimmtes Werk Gegenstand mehrfacher Nutzungen ist, erreichen wollen, dass jede Sendung oder Weiterverbreitung eines Werks, die nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, grundsätzlich vom Urheber des betreffenden Werks einzeln… lesen Sie mehr