Bei einer einstweiligen Verfügung ist es ausreichend und geboten, wenn der Gläubiger eine Wartefrist von zwei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung einhält

a) Die Bestätigung der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dass ihr der beabsichtigte Vertrieb eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Verkehr gebrachten, von der Europäischen Kommission unionsweit zugelassenen Arzneimittels in einem anderen Mit-gliedstaat angezeigt wurde, ist kein Verwaltungsakt, mit dem… lesen Sie mehr

Abschlussschreiben entspricht dann Erforderlichkeit, wenn der Gläubiger dem Schuldner vor Versendung des kostenträchtigen Abschlussschreibens ausreichend Zeit gelassen hat, um die Abschlusserklärung von sich aus abgeben zu können 5/5 (9)

Das Abschlussschreiben entspricht nur dann dem mutmaßlichen Willen des Schuldner und ist auch nur dann als erforderlich im Sinne von § 670 BGB anzusehen, wenn der Gläubiger dem Schuldner vor Versendung des kostenträchtigen Abschlussschreibens ausreichend Zeit gelassen hat, um die… lesen Sie mehr