Unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB liegt vor, wenn jemand unbefugt den Namen einer Gebietskörperschaft als Domain sichert – berlin.com

Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch  eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden,… lesen Sie mehr

Wenn der Namensträger als auf Löschung in Anspruch genommener Domaininhaber selbst über ein entsprechendes Namens- oder Kennzeichnungsrecht verfügt, können auch im Ausland bestehende Namens- und Kennzeichnungsrechte herangezogen werden 5/5 (5)

a) Das in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Partei- und Prozessfähigkeit der im jeweils anderen Vertragsstaat gegründeten Gesellschaften. Für die Erlangung und Aufrechterhaltung… lesen Sie mehr