Maklervertrag prüfen Maklerrecht

Bei einem selektivem Vertriebssytem mit Luxuswaren/ luxuskosmetika dürfen Hersteller den Onlinevertrieb über Amazon, eBay u.a. aus sachlichen Gründen untersagen 0/5 (2)

1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren dient, mit der genannten Bestimmung vereinbar ist, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art… lesen Sie mehr