Nach Zahlung der Geldbuße durch das kartellrechtswidrige Calciumcarbid-Kartell bleibt der Innenausgleich zwischen den „Gesamtschuldnern“ offen

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 Abs. 1 und 3 AEUV folgende die Auslegung des Unionsrechts betreffenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Muss die Kommission in einer Entscheidung, mit der sie wegen eines Verstoßes gegen Art. 101… lesen Sie mehr