Allgemeine Gesetze

Jedes Handeln/ Unterlassen mit Aussenwirkung erfolgt in einem rechtlichen Rahmen, der durch entsprechende Gesetze festgelegt wird. Speziell für unternehmerisches Handeln existieren teils besondere Gesetze:

Arbeitsrechtliche Gesetze

Im Arbeitsrecht existieren ebenfalls – wie in anderen Rechtsgebieten – besondere Gesetze:

Arbeitszeitgesetz:

Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit mit Sonderregelungen.
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Arbeitsstättenverordnung:

Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten. Bestimmung über Raumgröße, Beleuchtung, Temperatur, Sanitärräume, Pausenräume usw.
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Berufsbildungsgesetz:

Generelle Regelungen zur Berufsausbildung.
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Bundesurlaubsgesetz:

Gesetzliche Regelung des Erholungsurlaubes.
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Betriebsverfassungsgesetz:

Regelung der Mitwirkungsrechte der Beschäftigten bei betrieblichen Entscheidungen, Betriebsrat.
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Gesetz über die Familienpflegezeit:

Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege.
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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit:

Regelung der Ansprüche auf Elterngeld und Elternzeit.
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Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend

Regelung zur Beschäftigung Jugendlicher.
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Heimarbeitsgesetz:

Beschäftigung von Heimarbeitern, Regelung der Formalitäten. Jugendarbeitsschutzgesetz: Beschäftigungsmöglichkeit von Jugendlichen, Ruhe- und Freizeitregelungen, Verbote für bestimmte Beschäftigungen.
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Kündigungsschutzgesetz:

Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, Kündigungsfristen.
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Entgeltfortzahlungsgesetz:

Regelt Anspruch, Höhe und Dauer der Lohn-/Gehaltsfortzahlung während Krankheit und an Feiertagen.
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Mindestlohngesetz (MiLoG):

Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
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Mutterschutzgesetz:

Arbeitseinschränkungen und Kündigungsschutz für werdende Mütter.
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Schwerbehindertengesetz-Ausgleichsabgabeverordnung:

Regelung zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Verbot von Benachteiligungen auf Grund der Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlecht u.a. in Arbeit und Beruf.
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Schwerbehindertengesetz-Ausgleichsabgabeverordnung:

Regelung zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Verbot von Benachteiligungen auf Grund der Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlecht u.a. in Arbeit und Beruf.
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Rechtsberatung

Viele rechtliche Fragen sind nicht leicht zu beantworten. So lässt sich die Frage, ob ein Zahlungsanspruch besteht regelmässig erst nach einer umfangreichen rechtlichen Prüfung beantworten, obschon die Antwort als solche „Ja“ oder „Nein“ einfach erscheint. Juristische Konflikte können zudem weit reichende Folgen haben. Erste Beratungen bieten wir ebenso an, wie die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Vorhaben.

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