Immobilienrechtliche Grundlagen

Das Immobilienrecht/ Grundstücksrecht umfasst im wesentlichen einen Teilbereich des Zivilrechts, nämlich das Recht der Grundstücke und der grundstücksgleichen Rechte, wie es in den Vorschriften der §§ 873 – 902 BGB normiert wurde.

Immobilienanwälte

Unsere Immobilienanwälte bieten einen spezialisierten Anspruch an ihre Tätigkeiten im Immobilienrecht, der alle Ihre immobilienrechtlichen Fragestellungen professionell klärt. So können wir alle immobilienrechtlichen Angelegenheiten mit den unterschiedlichsten Immobilienbeständen unserer Mandanten bedienen.

Dabei vertreten wir nicht nur Eigentümer, Projektierer, Makler oder Vermieter. Vielmehr kennen wir das Immobilienrecht in seinen wesentlichen Zügen auch aus Sicht der Mieter. Mithin können wir alle Belange des Baurechts und Immobilienrechts so profund bearbeiten, dass die Ihnen dadurch geschaffenen Mehrwerte im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie Ihren Zielen gerecht werden.

Mit unserer Expertise begleiten wir natürlich auch Immobilienverwalter und –dienstleister, Bauträger und Immobilienentwickler.

In rechtlicher Hinsicht umfasst unsere immobilienrechtliche Praxis folgende Teilbereiche:

  • Mietvertragsrecht;
  • privates Mietrecht
  • gewerbliches Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Maklervertragsrecht
  • Baurecht
  • Architektenrecht
  • Bauträgerrecht
  • Immobilienrecht
  • Immobilienverwaltungsrecht
  • Immobilienerwerbsrecht
  • Grundstücksrecht
  • Immobiliensteuerrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht

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