Die Beurteilung der rechtserhaltenden Benutzung maßgebende Verkehrskreis ist nicht auf denjenigen Teil der Verbraucher beschränkt, der die fiktive Marke „Duff Beer“ aus der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ kennt 5/5 (5)

a) Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat (hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie) und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für re-ale Produkte verwendet… lesen Sie mehr