Die Kennzeichnung von Apps für Mobilgeräte ist als Titel grundsätzlich schutzfähig, wenn sie unterscheidungskräftig ist.

BGH URTEIL I ZR 202/14 vom 28. Januar 2016 – wetter.de MarkenG § 5 Abs. 1, Abs. 3, § 15 Abs. 2, Abs. 4 a) Titelschutzfähige Werke im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG können auch Apps für Mobilgeräte… lesen Sie mehr

Die Beurteilung der rechtserhaltenden Benutzung maßgebende Verkehrskreis ist nicht auf denjenigen Teil der Verbraucher beschränkt, der die fiktive Marke „Duff Beer“ aus der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ kennt 5/5 (5)

a) Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat (hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie) und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für re-ale Produkte verwendet… lesen Sie mehr