Die Veröffentlichung der Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst kann, wenn er identifiziert werden kann, dessen Persönlichkeitsrechte verletzen

Die Veröffentlichung der Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst kann, wenn er identifiziert werden kann, dessen Persönlichkeitsrechte verletzen. Ein Unterlassungsanspruch besteht deshalb, jedoch kein Anspruch auf Geldentschädigung (wohl aber Schadensersatz). OLG Celle 13. Zivilsenat, Urteil vom 23.09.2021, 13 U 55/20 …… lesen Sie mehr

Rechtswidrig beschaffte eMails über die finanzielle Verantwortung gegenüber einer nichtehelichen Tochter und der Mutter des Kindes dürfen durch die Presse verwendet werden 5/5 (5)

Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der Presseberichterstattung Der Kläger war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im Umweltministerium eines deutschen Bundeslandes. 1999 wurde er Chef der Staatskanzlei. Von Oktober 2004 bis November 2009 war er Finanzminister. Im November 2009 wurde… lesen Sie mehr