Was bedeutet Apothekenrecht ?

Apothekenrecht befindet sich im Wandel zwischen europarechtlichen Vorgaben und nationaler Tradition. Insbesondere das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung sowie die standesrechtlichen Vorschriften regeln zentrale Aspekte des Apothekenrechts. Hinzu kommen zahlreiche Verordnungen, wie zB die Arzneimittel-Preisverordnung.

Nach § 1 ApoG obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemässen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Wer eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.

Die sich ergebenden Einzelfallproblematiken (Versandhandels, Filialisierung, Werbeverbote, Preisbildungsgrundsätze, Alternativprodukte etc) lassen sich nicht verpauschalisieren; selbst insolvenzrechtliche Fragestellungen können heute auftreten.

Was benötigen wir, um Ihre apothekenrechtliche Frage zu bearbeiten ?

Da die jeweiligen Problemstellungen in den einzelnen Rechtsgebieten schon für sich genommen so komplex sind, lässt sich nur im Einzelfall abstimmen, welche Informationen und Dokumente wir zur Bearbeitung und Lösung Ihres Problems benötigen.

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