Auch Krisen können erfolgreich bewältigt werden. Denn bei einer genauen Analyse der Ursachen einschliesslich der Prüfung aller Verträge erfolgt eine typische Sanierung eines Unternehmens in mehreren Schritten mit Blick auf eine wirtschaftlich gesunde Unternehmung. Es muss also die Zieldefinition so vorbereitet werden, dass bei Durchführung der Sanierung am Ende (wieder) ein gesundes Unternehmen steht. In der Krise die darin liegenden Chancen und Perspektiven zu erkennen, erfordert visionäre Beratung und klare Konzepte.

Sanierungsberatung und Restrukturierung

Nicht jede Unternehmenskrise bedarf einer formellen Sanierung. Je frühzeitger die Unternehmensführung und/ oder Unternehmenseigentümer eine Krise erkennen, desto eher genügen Restrukturierungsmassnahmen. Denn wir wollen Unternehmen nur im Notfall in die Regelinsolvenz führen und statt dessen den noch laufenden Geschäftsbetrieb zur für eine erfolgreichen Sanierung oder Restrukturierung nutzen.

Rechtliche Begleitung der Unternehmenssanierung:

  • Allgemeine Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
  • Verhandlungen mit Gläubigern, Kreditgebern, Gesellschaftern und Unternehmensführern
  • Planung und Begleitung von ergebnisorientierten Restrukturierungsmassnahmen
  • Erarbeitung eines Sanierungsplans im Benehmen mit der steuerlichen Unternehmensberatung
  • Beratung und Vertretung von Unternehmensleitern in der Unternehmenskrise und im Zuge der Sanierung
  • Vertretung von Gläubigern gegenüber Insolvenzverwaltern/ vorläufigen Insolvenzverwaltern
  • Insolvenzanfechtungsrecht
  • Schutzschirmverfahren
  • Regelinsolvenzverfahren
  • Insolvenzrecht

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