Wasserhaushaltsrecht

Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Neben seiner generellen ökologischen Bedeutung dient Wasser den unterschiedlichen Nutzungen, insbesondere der Versorgung zu Trink- und Gebrauchszwecken. Der Schutz des Grundwassers und der Gewässer als wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes ist für die Gesundheit der Bevölkerung, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Ziel einer modernen Wasserwirtschaft ist daher die nachhaltige Erhaltung und Pflege des Grundwassers und der Oberflächengewässer.

Wasserrahmenrichtlinie

Um eine möglichst einheitliche europäische Wasserpolitik zu gewährleisten, hat die Europäische Union im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie, kurz WRRL, in Kraft gesetzt. Ziel ist es, einen ökologisch „guten Zustand“ der Gewässer Europas zu erreichen.

Grundwasserrecht

Grundwasser ist im Boden vor Jahrzehnten versickertes Niederschlagswasser, das sich an Wasser undurchlässigen Schichten ansammelt und normalerweise hygienisch einwandfrei ist. Das Grundwasser in Niedersachsen ist überwiegend von so guter Qualität, dass es größtenteils ohne aufwändige Aufbereitung als Trinkwasser genutzt werden kann. Unser Grundwasser ist aber auch zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt, z.B. durch Versiegelung des Bodens bei Bebauungen, Grundwassrabsenkungen und durch Chemikalien wie Dünge- oder Pflanzenschutzmittel. Niedersachsen legt daher großen Wert auf die Entwicklung und Unterstützung einer Grundwasser schonenden Landwirtschaft.

Oberflächenwasserrecht

Die Oberflächengewässer haben in Niedersachsen mittlerweile überwiegend die Güteklasse II erreicht, sind also nur noch mäßig belastet. Die großen Anstrengungen, die in den vergangenen Jahrzehnten beim flächendeckenden Ausbau der Abwasserentsorgung unternommen wurden, haben sich ausgezahlt – das Problem der organischen Belastungen unserer Gewässer aus sogenannten „punktuellen“ Abwassereinleitungen kann grundsätzlich als gelöst gelten. Damit gewinnen zunehmend die sogenannten „diffusen“ Belastungen an Bedeutung, besonders solche durch Pflanzennährstoffe (Phosphor- und Stickstoffverbindungen). Betroffen sind davon vor allem langsam fließende und stehende Gewässer, wie sie insbesondere im westlichen Niedersachsen zu finden sind. Die Gewässergute wird im Rahmen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN) regelmäßig kontrolliert.

Das Meer ist der größte und älteste Lebensraum der Erde. Größtenteils noch unerforscht, verbirgt sich hier eine fast unüberschaubare Vielfalt von Lebensformen und Lebensräumen. Auch die Nordsee trägt einen bedeutenden Teil zur biologischen Vielfalt Europas bei. Um dieses einmalige Ökosystem zu erhalten, steht der überwiegende Teil des Niedersächsischen Wattenmeeres seit 1986 als Nationalpark unter besonderem Schutz. Seit 2009 ist der Nationalpark Wattenmeer gemeinsam mit den Wattenmeer-Nationalparks in den Niederlanden und Schleswig-Holstein von der UNESCO als Weltnaturerbe Wattenmeer ausgezeichnet.

Ferner haben Hochwasser- und Küstenschutz einen sehr hohen Stellenwert. An der Niedersächsischen Küste und für die vorgelagerten Ostfriesischen Inseln bildet der Schutz vor Sturmfluten und Küstenerosion eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der hier lebenden Menschen. Auch in den Hochwasserschutz im Binnenland, zum Beispiel an der Elbe, fließen hohe Investitionssummen, um die Menschen und ihr Hab und Gut vor Flutwellen zu schützen.

EU-Wasserrecht

Der europäische Gewässerschutz wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch über 30 Richtlinien geprägt, die sich aber nur sektoral mit einzelnen Aspekten befassten (z.B. die Kommunalabwasser-, die Trinkwasser- oder die Badegewässerrichtlinie). Mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL) am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie schafft einen einheitlichen Ordnungsrahmen der Gemeinschaft in der Wasserpolitik. Damit liegt eine neue Grundlage für ein gemeinsames wasserwirtschaftliches Handeln in Europa vor.

Die EG-WRRL beinhaltet im Wesentlichen zwei Zielstellungen:

  • Die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft durch Ablösung sektoraler Richtlinien (nach 7 bzw. 13 Jahren) und Bündelung des wasserwirtschaftlichen Handelns in Maßnahmenprogrammen bzw. Bewirtschaftungsplänen.
  • Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich in Oberflächengewässern (das sind Flüsse, Bäche, Seen) einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer sowie im Grundwasser, innerhalb von 15 Jahren. Bei den Oberflächengewässern ist dafür insbesondere die Funktion der Gewässer als Lebensraum zu betrachten. Für künstliche oder durch Einwirkungen von Menschen erheblich veränderte Gewässer können hinsichtlich der Ökologie geringere Anforderungen, „das gute ökologische Potential“, gelten.

Die Richtlinie enthält für die Gewässerbewirtschaftung auch in Deutschland wichtige neue Instrumente:

  • Die EG-WRRL ist eine Nachhaltigkeitsrichtlinie – den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Menschen sowie den geographischen und klimatischen Gegebenheiten ist Rechnung zu tragen.
  • Die Gewässer sind Flussgebiets bezogen zu bewirtschaften, das heißt von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Ausschlaggebend sind somit nicht mehr Staats- und Ländergrenzen, sondern die Grenzen der hydrologischen Einzugsgebiete. Die meisten der für Deutschland relevanten 10 Flussgebietseinheiten (Donau, Rhein, Maas, Ems, Weser, Elbe, Eider, Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene ) liegen in den Hoheitsgebieten mehrerer Länder, EU-Mitgliedstaaten oder -beitrittsstaaten. Niedersachsen liegt in den Flussgebietseinheiten Ems, Weser, Elbe und Rhein; keine dieser Flussgebieteinheiten kann allein von Niedersachsen bewirtschaftet werden.

 

Flussgebiete in Deutschland

  • Die EG-WRRL beinhaltet ganzheitliche Bewertungsansätze. Für Oberflächengewässer soll zukünftig sowohl der gute ökologische als auch der gute chemische Zustand erreicht werden. Die WRRL verstärkt bei Beibehaltung des Emissionsprinzips die Bewirtschaftung der Gewässer nach Immissionsaspekten. Der gute chemische und der gute mengenmäßige Zustand ist das für das Grundwasser zu erreichende Ziel. Die WRRL ermöglicht die Auswahl geeigneter Maßnahmen auch aus anderen Politikbereichen und nach Kosteneffizienzkriterien, um die Ziele zu erreichen.
  • Bei dem Erreichen der Bewirtschaftungsziele spielen ökonomische Instrumente eine wesentliche Rolle (Artikel 10 der EG-WRRL).
  • Um den guten Gewässerzustand zu erreichen, sind als Instrumente national und international koordinierte Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vorgesehen. Hier sind ggf. auch Maßnahmen zu ergreifen, die über den Bereich der Gewässerbewirtschaftung im engeren Sinne hinausgehen, zum Beispiel in Bezug auf den Naturschutz, die Landbewirtschaftung, die Fischerei oder die Schifffahrt.
  • Die EG-WRRL fordert bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne eine frühzeitige und kontinuierliche Information und Anhörung der Öffentlichkeit in der gesamten Flussgebietseinheit. Nähere Informationen über die Gebietsforen von 2005 und 2007 können Sie auch hier finden.
  • Bereits im Jahre 2005 und am 23.01., 02.02., 07.02. und 28.02.2007 fanden Gebietsforen statt, in denen über die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen informiert wird.
  • Die EG-WRRL enthält ein verbindliche Fristen für die erforderlichen Arbeiten und das Erreichen der Ziele. Wesentliche Fristsetzungen: Umsetzung in nationales Recht bis Ende 2003, Durchführung der Bestandsaufnahme bis Ende 2004, ab Dezember 2006, Anhörung der Öffentlichkeit, Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne bis Ende 2009, Erreichung des Ziels eines guten Gewässerzustandes, von Ausnahmen und Verlängerungsmöglichkeiten abgesehen, bis Ende 2015. Ebenso wird in der EG-WRRL ein klarer Turnus zur Aufstellung und Umsetzung der künftigen, jeweils für sechs Jahre gültigen Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vorgegeben.
  • Eine detailliertere Übersicht zu den nach der WRRL geltenden Fristen und den sich daraus ergebenden Zeit- und Arbeitsplan finden Sie hier:

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