Sozialrecht und das Sozialgesetzbuch

Das Sozialrecht umfasst schon allein im Lichte der verschiedenen „Bücher“ des Sozialgesetzbuches zahlreiche wichtige soziale Rechtsthemen. Wir begleiten unsere Mandanten durch alle Elemente des Sozialrechts. Mit Blick auf die Sozialversicherungssysteme sind vor allem folgende Bücher des Sozialgesetzbuches interessant:

Sozialversicherungsrecht

Im Rahmen des Sozialversicherungsrechtes ist die Sozialversicherung das Kernstück der sozialen Sicherung. Sie umfasst die Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein tragendes Prinzip der Sozialversicherung ist das Versicherungsprinzip: die Versicherten zahlen Beiträge und erwerben so Anspruch auf Leistungen. Zugleich geht es um die Solidarität der Versicherten untereinander – die Größe des zu versichernden Risikos des oder der Einzelnen bleibt ohne Bedeutung. Die Basis der Beitragsbemessung ist die individuelle Leistungsfähigkeit, d.h. die Einkommenshöhe des/der Versicherten. Die Beiträge werden grundsätzlich durch Versicherte und Arbeitgeber gemeinsam aufgebracht.

Die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung sind keine Untergliederungen des Staates, sondern selbstverwaltete Institutionen, die quasi das Ziel einer gemeinsamen organisierten Selbsthilfe verfolgen. Die Sozialversicherungsträger sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Im Ergebnis werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über gewählte Vertreterinnen und Vertreter in den Organen der Versicherungsträger an der Willensbildung und Aufgabenerfüllung beteiligt.

Im Vordergrund steht dabei die Befugnis, die innere Ordnung der Versichertengemeinschaft und die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auf diese Weise kann die Sozialversicherung auf veränderte Bedürfnisse und Rahmenbedingungen schnell und flexibel unter Mitwirkung aller Beteiligten reagieren. Sie kann aber auch vorausschauend tätig werden, so etwa auf den Feldern der Gesundheitsvorsorge, der Unfallverhütung und der Rehabilitation.

Für alle Zweige der Sozialversicherung ist eine Satzung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Satzung, sozusagen der Verfassung des Versicherungsträgers, regelt die Selbstverwaltung in erster Linie den rechtlichen und organisatorischen Aufbau des Versicherungsträgers.

In der Kranken- und Unfallversicherung obliegt der Selbstverwaltung auch die Festsetzung der Beiträge.

Anwaltliche Leistungen im Sozialrecht

Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat werden verhältnismässig häufig nicht ohne weiteres gewährt, obschon der Anspruch besteht. Daher muss anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um solche Ansprüche durchzusetzen. Dabei geht es um Fragen zu Kranken- und Rentenversicherungen, Arbeitslosengeld, Hartz-IV-Ansprüchen, Sozialhilfe, Pflegeleistungen oder zB das Schwerbehindertenrecht. Wir vertreten sowohl Anspruchsberechtigte als auch Anspruchsverpflichtete – letztere insbesondere in Folgeinstanzen mit der entsprechenden anwaltlichen Expertise:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilfe
  • Arbeitslosengeld (ALG I)
  • ALG II („Hartz IV“)
  • Ausbildungsförderung (BaföG, BAB)
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Wohngeld

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