Aussenwirtschaftsrecht 5/5 (5)
Der Außenwirtschaftsverkehr, das heißt der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland sowie der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern, ist grundsätzlich frei. Er unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen, die sich aus dem Recht der EU und … Aussenwirtschaftsrecht weiterlesen
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