Es ist verführerisch bei der Kommunikation über Messangerdienste wie WhatsApp, Signal, Telegram, oder Threema schnell mal eine Nachricht an einen Dritten weiterzuleiten. Genauso wie direkt einen Screenshot von einer Nachricht zu schießen und diesen an Dritte zu verschicken. Was viele nicht wissen: dies kann strafbar sein.

Haben Sie herausgefunden, dass ihre Nachrichten oder Bilder ohne Ihre Zustimmung weitergeleitet worden sind, sollten Sie schnell etwas unternehmen. Sind Dritte noch im Besitz Ihrer Nachrichten, empfehlen wir rasches Handeln.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Das eigenmächtige Weitergeben von privaten Nachrichten an Dritte ist grundsätzlich verboten. Dies stellt dementsprechend einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Eigentlich haben die Teilnehmer an einer Kommunikation nämlich selbst das Recht in einem Chat zu bestimmen, wem Aussagen zugänglich gemacht werden. Diese Regelung schreibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, dazu gehört das Recht am geschriebenen Wort.

Veröffentlich oder verbreitet jemand unbefugt eine Nachricht, so greift er in das Persönlichkeitsrecht des Verfassers der Nachricht ein. Das ist verboten.

Zweck des Gesetzes ist, dass jeder seine Gedanken und Gefühle unbeschwert niederschreiben soll und damit seine Persönlichkeit frei entfalten kann.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Intimsphäre

Geht es dabei auch noch um sehr persönliche Nachrichten wie beispielsweise vertrauliche Texte oder Intimfotos, so betreffen die Inhalte die Intimsphäre des Verfassers. Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht ist bei intimen Inhalten noch schwerwiegender.

Erfahren Sie mehr über die Sphären im Persönlichkeitsrecht >> Sphären im Persönlichkeitsrecht

In bestimmen Fällen macht sich die Person, die eine Nachricht weiterleitet dann nämlich sogar strafbar.

Schutz des geschriebenen Wortes

Das Recht am geschriebenen Wort soll Personen davor schützen, dass deren eigene private Aufzeichnungen von einem anderen unbefugt veröffentlicht werden.

Der Schutz erfasst nicht nur Nachrichten aus Chatverläufen, sondern auch Tagebücher sowie persönliche Briefe und E-Mails oder andere Nachrichten. Im Grunde gilt die Regelung für alle privat gebliebenen Texte. Um derartige Texte zu veröffentlichen ist immer die Erlaubnis des Verfassers erforderlich.

Verfasser, die ihre Aufzeichnungen wegwerfen oder löschen, geben dadurch kein Einverständnis zur Veröffentlichung.

Rechtliche Ansprüche bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Verletzt jemand Ihre Persönlichkeitsrechte, so können Sie folgende Ansprüche geltend machen:

Anspruch auf Auskunft

Betroffene haben Anspruch auf Auskunft. Sie können folgendes verlangen zu erfahren:

  • Zeitpunkt des Versands der privaten Chatverläufe
  • Art und Weise der Weiterleitung
  • Adressat der Nachricht

Richtigstellung

Der Betroffene hat Anspruch auf Richtigstellung, wenn er durch eine Nachricht öffentlich verhöhnt wurde.

Schmerzensgelt

Der Betroffene kann Schmerzensgelt verlangen, wenn er Ansprüche auf Schadensersatz geltend macht.

Kostenerstattung

Darüber hinaus hat der Betroffene Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

Unterlassung und Beseitigung

Der Betroffene hat Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung/Weiterleitung und Beseitigung durch Löschung der Nachrichten oder des Screenshots.

Der Täter muss eine strafbewehrten Beseitigungs- und Unterlassungserklärung abgeben.

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