Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. Juli 2015 das Recht auf Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes gestärkt (1 BvR 1089/13). Demnach darf die Untersuchung von Redaktionsräumen bzw. Wohnungen von Journalisten nicht vorrangig dem Zweck… lesen Sie mehr