Cyber Resilience Act: Meldepflichten für Hersteller seit September 2026

Seit dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten nach Art. 14 des Cyber Resilience Act. Hersteller betroffener Produkte mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle mit Auswirkungen auf die Produktsicherheit erfassen, bewerten und fristgerecht melden.