Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Klage auf Entgeltgleichheit auf den Vergleich mit einer einzelnen Person des anderen Geschlechts gestützt werden kann. Für die Vergütungspraxis 2026 kommt es deshalb auch auf nachvollziehbare Entscheidungen im Einzelfall an.
Was beim Paarvergleich geprüft wird
Die Vergleichsperson muss gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten und ein höheres Entgelt erhalten. Das BAG stellt klar, dass die Größe der Vergleichsgruppe hierfür unerheblich ist. Im konkreten Fall wurde die Sache zur weiteren Prüfung teilweise an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Wie Arbeitgeber Entgeltunterschiede dokumentieren können
Vergleichen Sie tatsächliche Aufgaben und Verantwortung. Stellen Sie Grundgehalt, variable Bestandteile und sonstige Vergütung getrennt gegenüber. Prüfen Sie, welche objektiven Kriterien zum Zeitpunkt der Entscheidung galten und wie sie bei den betroffenen Personen angewendet wurden.
Was in die nächste Gehaltsrunde gehört
Überprüfen Sie zunächst Tätigkeiten mit vergleichbaren Aufgaben und auffälligen Abweichungen. Legen Sie Kriterien für Neueinstellungen, Beförderungen und Ausnahmen schriftlich fest. So lässt sich auch später noch nachvollziehen, welche Umstände eine konkrete Entscheidung getragen haben.
Quelle: BAG, Urteil vom 23. Oktober 2025 – 8 AZR 300/24
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