Maklerrecht als Teilbereich des Zivilrechts

Maklerrecht ist als Teilbereich des Zivilrechts im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) in wenigen Paragraphen normiert. Als im Maklerrecht tätige Makleranwälte beschäftigen wir uns mit dem Entwurf, der Überarbeitung und dem Aushandeln von maklerrechtsspezifischen Verträgen. Bei der sich anschliessenden Vertragsdurchführung begleiten wir… lesen Sie mehr