Maklerrecht ist als Teilbereich des Zivilrechts im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) in wenigen Paragraphen normiert. Als im Maklerrecht tätige Makleranwälte beschäftigen wir uns mit dem Entwurf, der Überarbeitung und dem Aushandeln von maklerrechtsspezifischen Verträgen.

Bei der sich anschliessenden Vertragsdurchführung begleiten wir unsere Mandanten, Makler und Maklerkunden gleichermassen, bis hin zur maklerrechtlichen Abwicklung.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Maklerrecht für Immobilienmakler

Unsere im Maklerrecht tätige Rechtsanwälte betreuen vorwiegend Immobilienmakler.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Natürlich sind wir neben der gestaltenden und begleitenden Tätigkeit auch mit der Forderungsdurchsetzung und -abwehr umfassend tätig; dementsprechend führen wir z.B. Provisionsstreitigkeiten, Buchauszug-Auseinandersetzungen, Handelsvertreterausgleichsverfahren uvam.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht.

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