Das rechtmässige Handeln und Leisten wird immer komplexer. Dies liegt auch an der Flut an neuen Regelungen aus der EU und dem internationalen Umfeld. Dadurch befinden sich Gesetze, deren Novellierungen, entsprechende Reformen und neu hinzutretende Regulierungen in einem ständigen rechtlichen… lesen Sie mehr
Bei einer einstweiligen Verfügung ist es ausreichend und geboten, wenn der Gläubiger eine Wartefrist von zwei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung einhält
a) Die Bestätigung der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dass ihr der beabsichtigte Vertrieb eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Verkehr gebrachten, von der Europäischen Kommission unionsweit zugelassenen Arzneimittels in einem anderen Mit-gliedstaat angezeigt wurde, ist kein Verwaltungsakt, mit dem… lesen Sie mehr