Bei den Werbeaussagen der Beklagten betreffend die Wirkung der Zimtextraktkapseln der Beklagten, die unter der Bezeichnung E. bzw. E. PLUS vertrieben werden, auf den Blutzuckerspiegel handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben gem. Art. 2 Abs. 2, 5 HCVO. Danach ist… lesen Sie mehr
Angabe „Vitamine GESUND“ für einen Rotbuschtee ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO, und zwar eine unspezifische Angabe
1. Die Werbeangabe „Vitamine GESUND“ für einen Rotbuschtee ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO, und zwar eine unspezifische Angabe im Sinne des Art. 10 Abs. 3 HCVO. 2. Art. 10 Abs. 3… lesen Sie mehr