Bei den Werbeaussagen der Beklagten betreffend die Wirkung der Zimtextraktkapseln der Beklagten, die unter der Bezeichnung E. bzw. E. PLUS vertrieben werden, auf den Blutzuckerspiegel handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben gem. Art. 2 Abs. 2, 5 HCVO. Danach ist… lesen Sie mehr