Bewerbung von Schüssler-Salze in Zusammenhang mit Schwangerschaft unzulässig: Auch wenn die Schwangerschaft kein Anwendungsgebiet im Sinne des § 5 HWG ist, ist eine solche Werbung mit einer Empfehlung der Arzneimittel für Schwangere aber aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt wettbewerbsrechtlich unlauter.… lesen Sie mehr