Fortwährendes Streben nach Verbesserung – so könnte man Kaizen umschreiben. Das Streben nach permanenten Verbesserungen im Leistungserstellungsprozess sowie hinsichtlich des Leistungsergebnisses kommt aus dem japanischen. Mit dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden insbesondere kleine, gut zu beherrschende Verbesserungsschritte angestrebt. In jedem Zustand… lesen Sie mehr
Handelsrecht sichert Warentransfer
Zweck des Handelsrechtes ist es, schnelleren und unkomplizierteren Warentransfers sicher zu stellen. Der Gesetzgeber schuf das Handelsrecht darum eigens für Kaufleute. Das Handelsrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Unternehmern, die ein Handelsgewerbe betreiben, fallen demzufolge in den Anwendungsbereich des Handelsgesetzbuchs… lesen Sie mehr
Ertragsmanagement als warenabhängige Preisdifferenzierung zur Steigerung der Rendite
Yield-Management heißt übersetzt Ertragsmanagement. Dieser Begriff umschreibt warenabhängige Preisdifferenzierung zur Steigerung der Rendite. Diese systematische Steuerung der Nachfrage ist erforderlich um Erträge zu optimieren und Gewinn zu maximieren. Durch das Yield-Management werden Preise auf der Grundlage von Nachfrage-Daten in Echtzeit… lesen Sie mehr
In der vorbehaltlosen Abgabe einer Unterlassungserklärung liegt kein Anerkenntnis zur Zahlung von Abmahnkosten
a) Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, liegt darin nicht das Anerkenntnis des… lesen Sie mehr
Schüssler-Salze für Schwangerschaft ist als irreführende heilmittelrechtliche Werbung dann unzulässig, wenn Arzneimitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben
Bewerbung von Schüssler-Salze in Zusammenhang mit Schwangerschaft unzulässig: Auch wenn die Schwangerschaft kein Anwendungsgebiet im Sinne des § 5 HWG ist, ist eine solche Werbung mit einer Empfehlung der Arzneimittel für Schwangere aber aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt wettbewerbsrechtlich unlauter.… lesen Sie mehr