Ab 1. Januar 2014 wird das „Geschmacksmuster“ – entsprechend den internationalen Gepflogenheiten – als „eingetragenes Design“ bezeichnet; das Geschmacksmustergesetz heißt jetzt „Designgesetz“. Außerdem sind weitere Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmusterrechts sowie zur Änderung der Regelungen über die… lesen Sie mehr