Verwendung der Domain anwalt-hannover.de eines Rechtsanwaltes stellt eine irreführende Werbung nach § 3 UWG a.F. dar. (Entscheidung overruled) 0/5 (21)

Die blosse Verwendung der Domain anwalt-hannover.de eines Rechtsanwaltes stellt eine irreführende Werbung nach UWG dar. Die Entscheidung des OLG Celle aus dem Jahr 2001 hatte seither zum Brachliegen der Domain anwalt-hannover.de geführt, obwohl diese Entscheidung, nämlich eine Kennzeichnung einer Kanzleihomepage… lesen Sie mehr