Im Zuge der Abwägung der Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht ist zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen bewusst geschriebenen und als Verletzung gewollten Text handelt, der nicht Ausdruck einer spontanen Äußerung im Zusammenhang einer emotionalen Auseinandersetzung ist, wie es in… lesen Sie mehr