„Durchgeknallte“ Politikerin kann nicht von Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn die Beschreibung als „frustrierteste Frau“, die nicht mehr wisse „was wer was ist. Liebe, Sehnsucht, Orgasmus, Feminismus, Vernunft“ und ihre Bezeichnung als in diesem Sinne „durchgeknallt“ erfolgt

Im Zuge der Abwägung der Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht ist zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen bewusst geschriebenen und als Verletzung gewollten Text handelt, der nicht Ausdruck einer spontanen Äußerung im Zusammenhang einer emotionalen Auseinandersetzung ist, wie es in… lesen Sie mehr