Im Vergaberecht kann es zur Ausschluss einer Bietergemeinschaft kommen, wenn diese nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt oder gegen die Vergabevorschriften verstößt. Es können verschiedene Gründe für den Ausschluss einer Bietergemeinschaft vorliegen.
Fehlende Eignung
Wenn die Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche fachliche, wirtschaftliche oder technische Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag auszuführen.
Verstoß gegen Wettbewerbsregeln
Wenn die Bietergemeinschaft an unzulässigen Absprachen oder Kartellbildungen beteiligt ist.
Unvollständige oder fehlerhafte Angebotsunterlagen
Wenn die Bietergemeinschaft nicht alle geforderten Unterlagen vorlegt oder Fehler in den Unterlagen aufweist.
Interessenkonflikte
Wenn Mitglieder der Bietergemeinschaft in einem Interessenkonflikt stehen, beispielsweise durch gleichzeitige Beteiligung an mehreren Angeboten für denselben Auftrag.
Verstöße gegen ethische Standards
Wenn die Bietergemeinschaft gegen ethische Standards oder gesetzliche Vorschriften verstoßen hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Ausschluss einer Bietergemeinschaft im Vergaberecht bestimmten rechtlichen Anforderungen und Verfahren unterliegt, um sicherzustellen, dass der Ausschluss gerechtfertigt und rechtmäßig ist.