„Darlehensgebühr“ in Bausparverträgen ebenfalls unwirksam

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist. Sachverhalt: Von den ursprünglich terminierten drei Verfahren zur Zulässigkeit von Darlehensgebühren… lesen Sie mehr