Die von einem Unternehmer dem Handelsvertreter übermittelten Preisdaten stellen erforderliche Unterlagen im Sinne des § 86a Abs. 1 HGB dar. 5/5 (12)

Die von einem Unternehmer dem Handelsvertreter (Tankstellenhalter) per Daten-fernübertragung übermittelten Preisdaten betreffend Agenturwaren stellen erforderliche Unterlagen (Preisliste) im Sinne des § 86a Abs. 1 HGB dar. Bedient sich der Unternehmer zur Übermittlung solcher Preisdaten eines bestimmten, hierfür eingerichteten Systems, das… lesen Sie mehr