Die Veröffentlichung der Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst kann, wenn er identifiziert werden kann, dessen Persönlichkeitsrechte verletzen

Die Veröffentlichung der Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst kann, wenn er identifiziert werden kann, dessen Persönlichkeitsrechte verletzen. Ein Unterlassungsanspruch besteht deshalb, jedoch kein Anspruch auf Geldentschädigung (wohl aber Schadensersatz). OLG Celle 13. Zivilsenat, Urteil vom 23.09.2021, 13 U 55/20 …… lesen Sie mehr

Strafbar: Whatsapp-Nachricht weiterleiten

Es ist verführerisch bei der Kommunikation über Messangerdienste wie WhatsApp, Signal, Telegram, oder Threema schnell mal eine Nachricht an einen Dritten weiterzuleiten. Genauso wie direkt einen Screenshot von einer Nachricht zu schießen und diesen an Dritte zu verschicken. Was viele… lesen Sie mehr

OLG Karlsruhe hat Kachelmann verboten, seine Ex-Geliebte als Kriminelle zu bezeichnen, gleichzeitig aber erlaubt, dass Kachelmann den erhobenen Tatvorwurf der Vergewaltigung öffentlich falsch nennt 5/5 (9)

OLG Karlsruhe hat Kachelmann verboten, seine Ex-Geliebte als Kriminelle zu bezeichnen, gleichzeitig aber erlaubt, dass Kachelmann den erhobenen Tatvorwurf der Vergewaltigung öffentlich falsch nennt. Dies ergbit aich aus der Pressemittleiung des OLG: Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Unterlassung in… lesen Sie mehr

Rechtswidrig beschaffte eMails über die finanzielle Verantwortung gegenüber einer nichtehelichen Tochter und der Mutter des Kindes dürfen durch die Presse verwendet werden 5/5 (5)

Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der Presseberichterstattung Der Kläger war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im Umweltministerium eines deutschen Bundeslandes. 1999 wurde er Chef der Staatskanzlei. Von Oktober 2004 bis November 2009 war er Finanzminister. Im November 2009 wurde… lesen Sie mehr

Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeits-rechtsverletzender Begriffe in Anspruch, haftet der Betreiber ab Kenntnis der Rechtsverletzung. 5/5 (8)

a) Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Such-wortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeits-rechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in An-spruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüf-pflichten voraus. b) Der Betreiber ist grundsätzlich erst… lesen Sie mehr