Die Veröffentlichung der Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst kann, wenn er identifiziert werden kann, dessen Persönlichkeitsrechte verletzen

Die Veröffentlichung der Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst kann, wenn er identifiziert werden kann, dessen Persönlichkeitsrechte verletzen. Ein Unterlassungsanspruch besteht deshalb, jedoch kein Anspruch auf Geldentschädigung (wohl aber Schadensersatz). OLG Celle 13. Zivilsenat, Urteil vom 23.09.2021, 13 U 55/20 …… lesen Sie mehr

Klage auf Schadensersatz wegen Corona-Lockdown erfolglos, wenn Lockdown als solcher für rechtmässig gehalten wird

Dem Kläger steht kein Zahlungsanspruch aus dem Rechtsinstitut des enteignenden Eingriffs zu. Ansprüche aus enteignendem Eingriff kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH in Frage, wenn an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen unmittelbar zu meist atypischen und unvorhergesehenen Eigentumsbeeinträchtigungen… lesen Sie mehr