a) Grundsätzlich stellen nicht nur Einstellungsverbote, sondern auch Vereinbarungen zwischen Unternehmern, sich nicht gegenseitig Arbeitskräfte abzuwerben, gerichtlich nicht durchsetzbare Sperrabreden im Sinne von § 75f HGB dar. b) Derartige Abwerbeverbote fallen allerdings nicht in den Anwendungsbereich des § 75f HGB,… lesen Sie mehr