Unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB liegt vor, wenn jemand unbefugt den Namen einer Gebietskörperschaft als Domain sichert – berlin.com

Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch  eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden,… lesen Sie mehr