Als Patientenanwalt beraten und vertreten wir Patienten und nicht gleichzeitig Ärzte, Krankenhäuser oder die zugehörige Versicherung. Dadurch vermeiden wir Interessenkonflikte und können Ihren Fall durch unsere strenge, erfahrene und zielorientierte Arbeitsweise lösen:

  • Wir sind schnell, effektiv und bleiben in jedem Fall mit der erforderlichen Ausdauer, Strenge und Erfahrung an der Lösung Ihres Falles, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
  • Wir berechnen Ihre Ansprüche anhand der medizinischen Abläufe und sorgen durch Einsicht in Ihre Patientenakte für Transparenz.
  • Natürlich sind wir bundesweit tätig; Sie können uns telefonisch, per Telefax, per eMail oder auch vermittels Punkt-zu-Punkt Übertragungen erreichen.
  • Ihr Ziel ist unser Ziel: Wir wollen, dass Sie schnell und umfassend entschädigt werden.

So beraten und vertreten wir Sie u.a. in den folgenden Fällen:

  • Arzthaftungsrecht/ Schadensrecht: Bei Behandlungsfehlern, bei Aufklärungsmängeln, bei Therapiefehlern, bei Fehlmedikationen etc.
  • Beweisführung und Beweissicherung: Im Zusammenhang mit der Beweissicherung oder der Aufdeckung der Arzthaftung (medizinischer Verlauf, Einsichtnahme in die Patientenakte).
  • Strafrechtliches Arzthaftungsrecht (strafrechtliche Verantwortung des Arztes oder des medizinischen Personals im Zusammenhang mit der Arzthaftung).
  • Honorarrecht: Bei der Abwehr von Honoraransprüchen des Arztes oder der Heilpraktiker sowie sonstiger Einrichtungen im Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Spezialkliniken, Krankengymnasten, alternativer Medizinformen etc.).
  • Versicherungsrecht: Krankenversicherung (privat/ gesetzlich/ Zusatzversicherung)/ Rentenversicherung.

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Wir stehen ganz auf Ihrer Seite und nie auf der Gegenseite. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und informieren Sie sich durch unsere Experten.

Weitere Informationen zum Arzthaftungsrecht.

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