a) Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Such-wortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeits-rechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in An-spruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüf-pflichten voraus. b) Der Betreiber ist grundsätzlich erst… lesen Sie mehr