Einstweilige Verfügung bei modifizierter Unterlassungserklärung durchsetzbar

Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wäre die Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und hinreichend strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich gewesen. Zwar hat die Antraggegnerin eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, diese bezog sich jedoch lediglich auf eine (Mit-)Täterschaft der Antragsgegnerin. Die Störerhaftung stellt demgegenüber ein Aliud… lesen Sie mehr