Nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten sind keine Arzneimittel und die E-Zigarette kein Medizinprodukt, sondern Genussmittel 5/5 (11)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Revisionsverfahren entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sog. E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist. Die Klägerin im ersten… lesen Sie mehr