Bundesimmissionsschutzrecht

Unternehmen, die für eine Anlage eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen, stehen oft vor einer Reihe von Fragen: Brauche ich in meinem konkreten Fall überhaupt eine Genehmigung? Welche rechtlichen Anforderungen muss ich beachten? Wie funktioniert ein Genehmigungsverfahren eigentlich? Welche Fristen muss ich beachten? Wer ist zuständig und wo bekomme ich Antragsformulare?

Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz

Natürlich bearbeiten wir Ihre Anfragen zu Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz so schnell wie möglich. Dabei berücksichtigenn wir die im Immissionsschutzrecht  zur Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) vorgenommenen Änderungen. Änderungen mit besonderer Bedeutung für das Genehmigungsverfahren sind z. B. die Pflicht zur Anfertigung eines Ausgangszustandsberichts über Boden und Grundwasser vor der Inbetriebnahme der Anlage sowie die Pflicht zur Rückführung des Anlagengrundstücks in den Ausgangszustand nach Stilllegung.

Ferner wurde die Verbindlichkeit der auf europäischer Ebene veröffentlichten BVT-Schlussfolgerungen und die Art und Weise der nationalen Umsetzung im Immissionsschutzrecht verankert. Der Anhang 1 der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den genehmigungsbedürftigen Anlagentypen und die 9. BImSchV mit den Anforderungen an die Durchführung von Genehmigungsverfahren wurden neu gefasst bzw. überarbeitet.

Wir klären für Sie umfassend, ob eine Genehmigung notwendig ist. Sie erfahren, welche bauleitplanungsrechtlichen Anforderungen zu beachten sind und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Weiterhin erfahren Sie, welche naturschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen und ob Ihre Anlage dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterliegt. Es wird erläutert, welche Genehmigungsverfahren existieren, wie diese durchgeführt werden und welche Behörde für Sie zuständig ist.

Darüber hinaus werden Sie über die geforderten Antragsunterlagen informiert, eine Checkliste im Anhang hilft Ihnen bei der Erstellung eines vollständigen Antrags, den wir auch für Sie erledigen:

  • Schallwellen
  • Lärm & Schall, insbesondere Verkehrslärm
  • sonstiger Schallimmissionsschutz
  • Gaststätten- & Schankvorgartenlärm, Biergartenimmissionen
  • Spiellärm, Freizeitlärm & Sportlärm
  • Abgase, Qualm, Rauch, Geruch
  • Feinstaub & PM10
  • Erschütterungen
  • elektromagnetische Wellen
  • Elektrosmog, Mobilfunkantennen
  • Lichtwellen
  • Licht, Schattenwurf
  • sonstige Immissionen

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