Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel verliert mit der Entfernung seiner Verpackung seine Verkehrsfähigkeit – Insektizid mit Flonicamid

Vom Bundesamt für Verbraucherschutz zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen nicht durch Änderung der Verpackung reimportiert werden, solange für den Reimport keine Zulassung besteht. BGH URTEIL I ZR 187/09 vom 17. Januar 2013 – Flonicamid UWG § 4 Nr. 11; PflSchG 2002 §… lesen Sie mehr