Für Versicherungen, Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer
Im Versicherungsrecht sind wir für Versicherungen, Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer gleichermassen mit unterschiedlichen Schwerpunkten aktiv.
Für Versicherungen prüfen wir innovative Versicherungsprodukte, erarbeiten neue Vertriebsstrukturen, prüfen und erstellen Versicherungsverträge und begleitende Dokumente. Im orginären Versicherungsrecht bearbeiten wir für Versicherungen auch aufsichtsrechtliche Strategien. Natürlich führen wir auch Gerichtsprozesse für Versicherungen durch.
Wir vertreten keineswegs nur Versicherungen. Vielmehr sind wir auch für Versicherungsvermittler tätig und beraten und vertreten im Versicherungsvermittlungsrecht sowie allen erforderlichen Bereichen, die ein Versicherungsvermittler benötigt, wie bspw. im Falle von Streitigkeiten mit Versicherungen oder wegen einer Verletzung von Aufklärungspflichten oder sonstigen Pflichten des Versicherungsvertreters sowie im Zusammenhang mit dem Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters.
Für Versicherungsnehmer übernehmen wir die Abwehr unberechtigter Anfechtungen, Kündigungen, Rücktritt oder Vertragsanpassung von Versicherungsverträgen wegen z.B. Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten oder von besonderen versicherungsrechtlichen Obliegenheiten.
Unsere Aktivitäten im Versicherungsrecht:
- Prüfung und Gestaltung von Vertriebsstrukturen im Versicherungsrecht
- Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht
- Versicherungsmittlerrecht (Pflichtverletzungen, Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters, allgemeines Wirtschaftsrecht)
- Beratung und Vertretung bei allen Versicherungsarten
- Führung und Begleitung in versicherungsrechtlichen Gerichtsprozessen für Versicherer, Versicherungsvertreter und Versicherungsnehmer
Dabei sind wir mit u.a. folgenden Versicherungsfällen/ Versicherungsparten betraut:
- Berufshaftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung
- private Krankenversicherung
- private Unfallversicherung
- Kfz-Versicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Reiseversicherungen
- Rechtschutzversicherung
- Lebensversicherung
- Rentenversicherungen
Dabei sind auch folgende Fallgestaltungen häufig:
- Anfechtung wegen falscher Gesundheitsangaben bei privater Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Regressverfahren des Versicherungsunternehmens
- Atypische Berufsunfähigkeitsfälle (Bore out/ Burn out/ phsychische Erkrankungen)
- Invalidität und fristgebundene Anspruchsgeltendmachung
- Nichtleistung der Versicherung im Versicherungsfall/ angeblichen Versicherungsfall (sowohl bei Personenversicherungen als auch bei Sachversicherungen)
- Beweisprobleme des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit einem „Versicherungsfall“
- Beendigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer infolge Anfechtung, Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
- Vorvertraglicher Versicherungsfall (z.B. bei privater Krankenversicherung)
- Wirksamkeitsprüfung der Belehrung des Versicherers
- Versäumung von versicherungsrechtlichen Fristen und deren Heilung