Tippfehler-Domain ohne Hinweis auf orginal selbst dann wettbewerbswidrig § 4 Nr. 10 UWG, wenn keine Namensrechte bestehen können, weil Domainname wetteronline beschreibend 5/5 (8)

Bundesgerichtshof zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter „Tippfehler-Domains“ Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit eines Domainnamens entschieden, der bewusst in einer fehlerhaften Schreibweise eines bereits registrierten Domainnamens angemeldet ist. Die Klägerin betreibt… lesen Sie mehr

„fluege“ nicht markenfähig: Nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung Marken ausgeschlossen sind, „die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können“ 5/5 (4)

Nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung Marken ausgeschlossen sind, „die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder… lesen Sie mehr

Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeits-rechtsverletzender Begriffe in Anspruch, haftet der Betreiber ab Kenntnis der Rechtsverletzung. 5/5 (8)

a) Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Such-wortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeits-rechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in An-spruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüf-pflichten voraus. b) Der Betreiber ist grundsätzlich erst… lesen Sie mehr

Wenn der Namensträger als auf Löschung in Anspruch genommener Domaininhaber selbst über ein entsprechendes Namens- oder Kennzeichnungsrecht verfügt, können auch im Ausland bestehende Namens- und Kennzeichnungsrechte herangezogen werden 5/5 (5)

a) Das in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Partei- und Prozessfähigkeit der im jeweils anderen Vertragsstaat gegründeten Gesellschaften. Für die Erlangung und Aufrechterhaltung… lesen Sie mehr