Magnetschmuck ist keine apothekenüblichen Ware; apothekenüblich sind u.a. Gegenstände, die der Gesundheit von Menschen unmittelbar dienen oder diese fördern. 5/5 (5)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Magnetschmuck, also mit Magneten versehene Schmuckstücke, nicht zu den apothekenüblichen Waren gehört und deshalb in Apotheken nicht angeboten und verkauft werden darf. Der Kläger ist selbstständiger Apotheker. Er wandte sich gegen eine Ordnungsverfügung,… lesen Sie mehr

lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG – Barilla

a) Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutaten-verzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. b) Die Grundsätze über den freien Warenverkehr nach Art. 34 AEUV stehen der Anwendung nationaler Vorschriften über die… lesen Sie mehr